Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Verkaufsbedingungen („AVB“) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen („Kunde“) und uns, den Firmen 

DEE GmbH, Buchenstraße 44, 89558 Böhmenkirch
Amtsgericht Ulm HRB 733793, USt.-IdNr.: DE 306016136 

und/oder 

DEE Protection GmbH, Buchenstraße 44 89558 Böhmenkirch
Amtsgericht Ulm HRB 743687, USt.-IdNr.: DE 306016136 

vertreten durch den Geschäftsführer Alexander P. Adelmund („DEE“ oder „wir“ / „uns“) geschlossenen Verträge über Waren und Produkte von DEE, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. 

1.2 Die vorliegenden AVB gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unserem Kunden. 

II. Nachweis der Unternehmereigenschaft des Kunden

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir können daher vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde uns seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, zum Beispiel durch Angabe seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind von dem Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

III. Vertragsschluss

3.1 Die Darstellung des Sortiments, z.B. auf der Website von DEE oder in einem Katalog von DEE, stellt kein Angebot im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.

3.2 Der Kunde kann eine Anfrage über die Webseite von DEE oder auch auf anderem Wege stellen. Wir werden dann dem Kunden ein unverbindliches Angebot übermitteln. Die Beauftragung von uns mit dem Versand der Ware bzw. die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. 

3.3  Sofern sich aus der Bestellung nicht etwas anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang bei uns anzunehmen. Ein Kaufvertrag („Vertrag“) kommt spätestens durch die Auftragsbestätigung von uns (per E-Mail) oder durch Zusendung der Ware zustande. 

3.4  Der Kunde stellt uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte, Designs, Logos, Bilder oder sonstigen Dateien über die Online-Produktanfrage auf der Webseite von DEE oder per E-Mail, wie vereinbart, spätestens aber unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Etwaige Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

IV. Lieferfristen und -termine

4.1 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind stets unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der von dem Kunden gewählte Liefertermin ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.  

4.2 Der Beginn von Lieferfristen und die Einhaltung des Liefertermins setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden (insbesondere die Freigabe von Produktionsmustern) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Sollten wir einen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Würden wir in Lieferverzug geraten, haften wir in Höhe einer Verzugsschadenpauschale („Pönale  “). Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete  Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert) der verspätet gelieferten Produkte, insgesamt kann der Kunde jedoch höchstens 5% des Nettopreises der Gesamtlieferung, die infolge des Verzugs nicht rechtzeitig geliefert wurde. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Diese Klausel gilt nicht, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig in Lieferverzug geraten sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, im Falle der Vereinbarung eines fixen Liefertermins im Rechtssinne sowie der Übernahme einer Leistungsgarantie oder eines Beschaffungsrisikos nach § 276 BGB und bei einer gesetzlich zwingenden Haftung. Im Übrigen gilt Ziffer XIII dieser AVB.

4.4 Änderungswünsche des Kunden nach Auftragserteilung verschieben den Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. 

4.5 Der Beginn von Lieferfristen und Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten (z.B. Logistikunternehmen). 

4.6 Handelsübliche Über- bzw. Unterlieferung bis zu 10 % behalten wir uns vor. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden, so weit nicht anderes vereinbart wurde.

V. Höhere Gewalt und Selbstbelieferung

5.1 Erhalten wir für die Erbringung unserer geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung aus von uns nicht zu vertretenen Gründen Lieferungen oder Leistungen unserer Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßem und ausreichendem kongruenten Deckungsgeschäft nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse Höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (das heißt mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben. Der Höheren Gewalt gleich stehen Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, Betriebsstörungen jeder Art, die außerhalb des Einflussbereiches von uns liegen und wir nicht zu vertreten haben sowie auch Schwierigkeiten der Lieferung oder Nacherfüllung aufgrund einer Epidemie oder Pandemie (z.B. der Covid-19 Pandemie). 

5.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziffer 5.1 der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen.

5.3 Vorstehende Regelung gemäß Ziffer 5.2 gilt entsprechend, wenn aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen auch ohne vertragliche Vereinbarung eines festen Liefertermins dem Kunden ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist.

VI. Leistung und Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug, Teillieferung

6.1 Wir sind lediglich verpflichtet, aus eigenem Warenvorrat zu leisten. Ein Beschaffungsrisiko wird von uns nur übernommen, wenn dies schriftlich ausdrücklich vereinbart ist.

6.2 Wir werden die Ware, hinsichtlich derer ein Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen ist, auf Wunsch des Kunden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Versandadresse ausliefern bzw. durch Dritte ausliefern lassen. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Produkte für jede angefangene Woche, insgesamt jedoch höchstens 5,0 % des Rechnungsbetrages der vereinbarten Lieferung, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware . Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche von uns (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese für den Kunden nach dem Vertragszweck von Interesse sind und / oder dem Kunden zumutbar sind und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

VII. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1.  Sofern nicht anderweitig vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Transport- bzw. Versandkosten. Wir erheben für den Versand innerhalb Deutschlands aktuell eine Pauschale für Porto und Verpackung in Höhe von EUR 11,90 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Bestellung und je Verpackungseinheit. Eine Verpackungseinheit beträgt z.B. maximal 50 Shirts. Für andere Artikel kann eine Verpackungseinheit andere Mengen beinhalten. Diese und die Preise für den Versand in andere Länder können beim Kundenservice jederzeit angefragt werden. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

7.2 Der Kaufpreis ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen   ab Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen  . Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

7.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist aus Ziff. 7.3 kommt der Kunde in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 

7.4 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

7.5 Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schließlich der Hauptforderung nach ihrem Alter verwendet.

7.6 Einwendungen gegen gestellte Rechnungen sind unverzüglich, spätestens aber 6 Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben, ohne dass dadurch die Fälligkeit berührt wird. Der unstreitige Teil der Rechnung ist in jedem Fall bei Fälligkeit der Rechnung zu bezahlen. Wir sind berechtigt, uns bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter wie folgt zu bedienen: Für den Fall des Zahlungsverzugs des Kunden dürfen wir unsere Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden an diesen Dritten übertragen. Bei der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung gilt die Zahlung an uns erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, sodass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann. 

VIII. Eigentumsvorbehalt

8.1  Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von uns aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) bleibt die Ware unser Eigentum. 

8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf uns gehörende Waren erfolgen.

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

8.4  Der Kunde ist, außer es wurde ein Widerruf gemäß Ziffer 8.6 erklärt, befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

8.5 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 8.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8.6 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 8.3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

8.7 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von uns um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

IX. Rechte an Bildern, Logos, Motiven, Designs und sonstigen Druckdaten, Haftungsfreistellung

9.1 Für die Inhalte der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Bilder, Logos, Motive, Designs und sonstigen Druckdaten („Druckdaten“) ist der Kunde allein verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass er an allen uns übertragenen Druckdaten die für die jeweils in Auftrag gegebene Nutzung erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte besitzt sowie die Druckdaten frei von Rechten Dritter sind. Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Kunde. Er ist verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund einer dem erteilten Auftrag entsprechenden Bearbeitung, Vervielfältigung und Nutzung der übertragenen Druckdaten geltend machen. In diesem Fall hat der Kunde uns zudem alle in diesem Zusammenhang etwaig entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden zu ersetzen. Wir behalten uns vor, eingegangene Bestellungen innerhalb der gesetzlichen Annahmefrist abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestellprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch Druckdaten Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden.

9.2 Der Kunde sichert zu, dass die Inhalte der übertragenen Druckdaten nicht gegen geltende Verbotsnormen verstoßen und keine rechtswidrigen Inhalte haben. Dies schließt insbesondere beleidigende, verleumderische, pornographische, rassistische, volksverhetzende oder vergleichbare Inhalte, sowie Inhalte, welche die Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte Dritter verletzen, ein. Sollten uns Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherungen bekannt werden, werden wir die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten. 

X. Technische und gestalterische Abweichungen

10.1  Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen gegenüber den Beschreibungen und Angaben in den elektronischen Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale vor, soweit diese für den die Bestellung abgebenden Kunden zumutbar sind. Zumutbare Änderungsgründe können sich insbesondere aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben.

10.2 Bei der Verarbeitung von Stoffen gibt es allgemein anerkannten Abweichungsvorbehalte und Toleranzen, wobei Maßdifferenzen von 2 % – 5 % nicht auszuschließen sind und daher kein Grund zu Beanstandungen und Reklamation sind.

10.3 Es gelten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie.

XI. Musterversand, Freigabe, Unterlagen

11.1 Der Kunde erhält in der Regel ein Produktionsmuster. Dieses muss – sofern nicht anders vereinbart – vom Kunden innerhalb von 2 Werktagen nach Zustellung freigegeben werden    oder vermeintliche Abweichungen zum Auftrag rügen.  Muster sind spätestens zu dem auf dem Lieferschein genannten Termin zurückzusenden. Eine Fristverlängerung ist nur nach schriftlicher Absprache möglich. 

11.2 Erfolgt die Freigabe des Produktionsmusters fristgerecht oder rügt der Kunde das Produktionsmuster nicht fristgerecht, so gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung und das Produktionsmuster von DEE als beiderseits verbindlich.

11.3 Verlangt der Kunde nach der Freigabe des Produktionsmusters oder nach Ablauf der vorgenannten Frist Korrekturen des Produktionsmusters, wird der dadurch verursachte zusätzliche Aufwand nach dafür aufgewendeter Arbeitszeit und Materialverbrauch berechnet und dem Kunden separat in Rechnung gestellt  . Eine durch das Verlangen des Kunden entstandene Verzögerung geht nicht zu unseren Lasten.

11.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sowie Kalkulationen und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns alle Rechte vor. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von uns weder vervielfältigt noch veröffentlicht oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Auf unsere Aufforderung hin sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. 

XII. Gewährleistung 

12.1  Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

12.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware schriftlich getroffene konkrete Vereinbarung über Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika. Für die Beschaffenheit der Ware übernehmen wir in keinem Fall eine Garantie im Rechtssinne. Angaben zur Ware in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Kunden von uns überlassenen Informationsmaterial stellen weder eine Garantie noch eine Beschaffenheitsangabe dar.

12.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen), auf die der Kunde uns nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.

12.4 Wir haften nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei zur Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel unverzüglich ab Entdeckung uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

12.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

12.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

12.7 Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung bzw. Ersatzlieferung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Wir können von dem Kunden auch verlangen, dass er die beanstandete Ware auf eigene Kosten an uns zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als unberechtigt, so ist er uns zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen – z.B. Fahrt- oder Versandkosten – verpflichtet. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. 

12.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

12.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

12.10 Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Kunden. Beseitigen wir zum Zweck der Nacherfüllung den Mangel, ist die Verjährungsfrist während der Dauer der Mängelbeseitigung gehemmt; sie verlängert sich entsprechend. Im Fall der Ersatzlieferung einer neuen Sache beginnt für Mängelansprüche eine neue Verjährungsfrist von 12 Monaten. Ziffer XIII. bleibt unberührt. 

12.11 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer XIII. und sind im Übrigen ausgeschlossen.

XIII. Haftung

13.1 Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt  . Die Parteien sind sich einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden für den einzelnen Schadensfall einen Betrag in Höhe von [EUR 15.000bitte einfügen] nicht übersteigt.

13.3 Die sich aus Ziffer 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

13.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

XIV. Haftungsausschluss für fremde Links

Wir verweisen auf unseren Seiten im Internet mit Links auf andere Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für Inhalte der Seiten, zu den Links führen.

XV. Datenschutz

Unser Datenschutzbestimmungen finden Sie https://www.dee.de/datenschutz/ 

XVI.   Schlussbestimmung

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

16.2 Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages und/oder dieser Verkaufsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift¬form. 

16.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffent¬lichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Gerichtsstand Ulm. Dies gilt ebenso, falls der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 

16.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: Juli 2022